Die ununterbrochene Lenkzeit darf 4,5 Stunden nicht überschreiten. Nach 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit muss der Fahrer eine Ruhezeit von mindestens 45 Minuten einhalten. Bis zum 6.4.2007 darf diese Pausen in Teilpausen von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Ab dem 7.4.2007 muss die erste Pause mindestens 15 und die zweite Pause mindestens 30 Minuten betragen.
Vorstehende Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere sind auch die Vorschriften über die Ruhezeiten zu beachten. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens…